Der Pfarreirat

"Der Pfarreirat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde. Er trägt so dazu bei, dass das Miteinander in der Kirche gefördert wird.

Er ist in sinnvoller Anwendung des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Nr. 27) der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde und zugleich das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26)."

Je nach Größe der Pfarrei bestimmen die Katholiken bis zu 16 Frauen und Männer. Zudem gehören dem Gremium der Pfarrer, weitere Seelsorger, ein Mitglied des Kirchenausschusses sowie bis zu vier vom Pfarrer berufene Personen an, die er im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern bestellt.