Der Kirchenausschuss

Der Kirchenausschuss ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch.

 

Der Kirchenausschuss besteht aus dem Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie von den Gemeindemitgliedern gewählten Personen aus der Kirchengemeinde.

Der Kirchenausschuss verwaltet das Vermögen in der Gemeinde:

Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen.

Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen.